AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen
von HT Werbeetiketten Holger Huwe e.K., 63654 Büdingen

Nur gültig für gewerbliche Kunden! An private Käufer erfolgt keine Lieferung.

1. Geltung unserer AGB
1.1 Im Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, auch für künftige Aufträge, ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit unsere Auftragsbestätigung keinen davon abweichenden Inhalt hat, und soweit wir nicht schriftlich oder fernschriftlich (Fax oder E-Mail) einer Abänderung unserer Auftragsbestätigung oder AGB durch den Kunden zugestimmt haben.
1.2 Abweichenden Bedingungen in Bestellformularen oder Bestellschreiben von Kunden widersprechen wir bereits hiermit. Sie werden auch dann für uns nicht bindend, wenn wir ihnen nicht, oder nicht in jedem Falle, ausdrücklich widersprechen oder wenn wir nach Empfang von abweichenden Einkaufsbedingungen unsere Lieferung ausführen.
1.3 Nebenabreden und Zusicherungen im Rahmen von Vertragsverhandlungen und nach erfolgter Auftragsbestätigung sowie Änderungen oder Ergänzungen eines schriftlich geschlosssenen Vertrages bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen (Fax oder E-Mail) Form.
1.4 Sämtliche Verträge mit unseren Kunden werden erst durch unsere schriftliche oder fernschriftliche (Fax oder E-Mail) Auftragsbestätigung wirksam. Bis dahin sind unsere Angebote unverbindlich und freibleibend.

2. Lieferbedingungen
2.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, ergeben sich die Preise aus unseren Preislisten. Die Preise verstehen sich in EURO inkl. Verpackung zuzüglich der Versandkosten ab Werk und der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe und nur für den Einzelfall.
2.2 Den vereinbarten oder in Preislisten enthaltenen Preisen liegen die derzeit für uns gültigen Einkaufspreise, Lohn- und Gehaltstarife, Zölle und Frachten zugrunde. Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als drei Monaten, behalten wir uns für den Fall der Erhöhung vorgenannter Kosten eine angemessene Erhöhung des Lieferpreises vor.

3. Gefahrtragung und Leistungsstörung
3.1 Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
3.2 Wir haben unsere Lieferverpflichtung erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß der Post, dem Paketdienst oder Spediteur übergeben worden ist. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
3.3 Nimmt ein Kunde eine Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach mitgeteilter Fertigstellung ab, oder verweigert er die Annahme einer Lieferung, sind wir berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden bei einem Spediteur einzulagern oder bei uns selbst auf Lager zu nehmen. Letzterenfalls steht uns ein Betrag in Höhe von 75% der Lagerkosten eines Spediteurs zu.
3.4 Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und verstehen sich abgehend vom Werk sowie (bei individuellen Druckaufträgen) ab Druckfreigabe und rechtzeitiger Erfüllung aller weiteren Pflichten des Kunden. Der Käufer kann uns nach Überschreitung des genannten Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Nachfrist zu liefern. Diese Nachfrist muss mindestens zehn (10) Arbeitstage betragen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer eine weitere Nachfrist (von mindestens fünf (5) Arbeitstagen) setzen mit dem Hinweis, dass er die Lieferung nach Ablauf der weiteren Nachfrist ablehnen wird. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug oder die Ausübung der Rechte aus § 323 BGB stehen dem Käufer nur zu, wenn wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und sind stets auf den Wert der Lieferung begrenzt. Von uns nicht zu vertretende Umstände, durch welche die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware übermäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich wird, so etwa in Fällen höherer Gewalt, Krieg, behördlicher Maßnahmen, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks und Aussperrungen, Rohstoffmangel, und zwar sowohl bei uns als auch bei unseren Lieferanten, entbinden uns für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferverpflichtung. Die Lieferzeit wird dann um die Dauer der unverschuldeten Störung entsprechend verlängert und gilt nicht als Lieferverzug. Eine Haftungsübernahme unsererseits ist in diesen Fällen zu jederzeit ausgeschlossen.

4. Nichterfüllung durch den Kunden
4.1 Bleibt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme oder Erteilung der Versandvorschrift oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder der Leistung der vereinbarten Sicherheit länger als zwei Wochen im Rückstand, so sind wir nach vorangehender Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in nachgewiesener Höhe, zumindest aber in Höhe von 20 % des Vertragspreises zuzüglich Mehrwertsteuer geltend zu machen.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, auch Kosten einer erforderlichen Intervention wegen einer Pfändung der gelieferten durch Dritte, vor.
5.2 Der Kunde ist zu einer Verfügung über die gelieferte Ware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehres berechtigt. Für diesen Fall tritt er schon jetzt seine zukünftigen Ansprüche gegenüber seinem Kunden aus der Weiterveräußerung, auch eine etwaige Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent, an uns ab.
5.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren sicherungshalber herauszuverlangen. Dieses Verlangen, sowie die Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, desgleichen nicht das jederzeit von uns zu stellende Verlangen, die in unseren Vorbehaltseigentum stehende Ware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen.

6. Widerruf
6.1 Wird eine Bestellung widerrufen, gehen die Kosten, die sich aus dem Widerruf ergeben, zu Lasten des Bestellers. Entstandene Kosten durch die bis zum Widerrufszeitpunkt bereits erfolgte Anfertigung von Entwürfen, Korrekturabzügen, Klischees, Stanzwerkzeugen oder durch die bereits erfolgte Anlieferung von Material oder anderen für den Auftrag notwendigen Arbeitsmaterialien oder Rohstoffen durch unsere Lieferanten werden dem Besteller in voller Höhe berechnet.

7. Rückgabe
7.1 Rücknahme von Lagerprodukten (die nicht nach Kundenspezifikation angefertigt wurden) erfolgt grundsätzlich nur auf Kulanzbasis. Die Rücksendefrist beträgt fünf Arbeitstage ab Erhalt der Ware. Die Ware muss originalverpackt, vollständig und unversehrt sein. Bei einer solchen Rücksendung/Stornierung oder einem Umtausch von Lagerprodukten, welche/r nicht durch einen Fehler der Firma HT Werbeetiketten zu verantworten ist, berechnen wir 20 % des Verkaufspreises, jedoch mindestens 20,00 Euro als Bearbeitungsgebühr. Diese sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Jede Wertminderung, die durch Entnahme, Gebrauch oder Beschädigung entstanden ist, wird dem Kunden zusätzlich in voller Höhe berechnet.
7.2 Lagerwaren im Gesamtwert von über 250,00 Euro sind von Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen. Sofern von Kundenseite Zweifel über die Eignung unserer Produkte besteht, sollte der Kunde zunächst eine kleinere Menge der Lagerware bestellen oder Muster für Testzwecke anfordern.
7.3 Wenn es sich nicht um Lagerware handelt, also wenn die Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation erfolgte und / oder kundenspezifische Texte, Nummerierungen oder anderes auf Lagerware zusätzlich eingedruckt wurden, ist grundsätzlich keine Rücknahme der Ware möglich.

8. Datenschutz
8.1 Alle für die Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden wichtigen Daten werden elektronisch gespeichert.

9. Zahlungsbedingungen
9.1 Rechnungen mit Endbetrag unter 100,00 € sind sofort ohne Abzug zahlbar.
9.2 Für alle Rechnungen über 100,00 € gilt zahlbar innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder 30 Tage Ziel.
9.3 In Einzelfällen nach unserem Ermessen behalten wir uns vor, Vorauskasse zu verlangen oder per Nachnahme zu liefern.
9.4 Rücklastschriften: Bei Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug berechnet HT Werbeetiketten 5,00 € pro Rücklastschrift bei Nichteinlösung des Lastschrifteinzugs bzw. unrechtmäßiger Rückgabe der Lastschrift (u.a. aufgrund falscher Kontoangaben oder nicht ausreichender Kontodeckung), wenn der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
9.5 Schecks und Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Berechnung sämtlicher Einziehungs- und Diskontspesen und nur zahlungshalber an.
9.6 Im Verzugsfalle werden vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe, mindestens aber in Höhe von 4 % über dem Bundesbank-Diskontsatz berechnet.
9.7 Bei Zahlungsverzögerungen des Kunden sind wir zur Lieferung bestellter Ware bis zur vollständigen Zahlung rückständiger Beträge nicht verpflichtet. Dies gilt auch, wenn Zahlungsrückstände aus bereits ausgelieferten und abgeschlossenen Aufträgen vorliegen. In diesem Fall sind wir nicht verpflichtet, neue Ware auszuliefern, bevor alle fälligen Rechnungen aus vorangegangenen Aufträgen beglichen sind. In derartigen Fällen sowie bei einer Verschlechterung der Kreditverhältnisse des Kunden sind wir berechtigt, für noch nicht ausgeführte Lieferungen Vorauskasse zu verlangen. Lehnt der Kunde diese Art der Geschäftsabwicklung ab, werden alle unsere noch offenen Forderungen einschließlich Wechsel sofort zahlungsfällig.
9.8 Eine Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen.
9.9 Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden zulässig.

10. Gewährleistung
10.1 Mängelrügen müssen bei offensichtlichen oder bei sorgfältiger Untersuchung feststellbaren Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung der Ware am Bestimmungsort, bei uns eingehend, unter genauer Beschreibung schriftlich geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für unvollständige oder unrichtige Lieferung.
10.2 Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung unter genauer Beschreibung schriftlich geltend gemacht werden.
10.3 Bei Mängeln erfolgt Ersatzlieferung oder Preisnachlass nach vorheriger Vereinbarung.
10.4 Für Chlor- und Säurefreiheit, sowie Freiheit von Weichmachern und anderen Chemikalien steht der Auftragnehmer nur soweit ein, als diese vom Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ausdrücklich und detailliert gefordert wurden.

11. Haftung
11.1 Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen in unseren Preislisten, Katalogen, sonstigen Verkaufs- und Musterunterlagen sowie unserer Internetdarstellung. Irrtümer und Änderungen für alle Gesamtinhalte behalten wir uns vor. Ebenso ausgeschlossen sind jegliche Haftungsansprüche für Schäden und Folgeschäden, welche durch die Anwendung oder Nicht-Anwendung unserer Produkte oder Empfehlungen verursacht werden könnten, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden unsererseits vorliegt. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Gewähr dafür, dass sich die gelieferte Ware für den vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck eignet bzw. verwendet oder verarbeitet werden kann. Vielmehr ist es Sache des Bestellers, dies vor der Verwendung oder Verarbeitung unter Praxisbedingungen zu testen.

12. Besonderheiten
12.1 Bei der Herstellung der Haftetiketten kann eine produktionsbedingte Mehr- oder Mindermenge auftreten. Diese Abweichung von +/- 15 % der Bestellmenge ist von unseren Kunden zu akzeptieren. Berechnet wird grundsätzlich die tatsächlich gelieferte Menge.
12.2 Bei Nachbestellungen oder Teillieferungen können geringfügige Farb-, Material- oder Klebstoffabweichungen im Vergleich zur Erstlieferung entstehen, die druck- bzw. produktionstechnisch bedingt sind und keine Gewährleistungsansprüche zulassen.
12.3 Korrekturabzüge, Entwürfe: Der erste Korrekturabzug ist im Preis enthalten, weitere Korrekturabzüge werden gesondert berechnet. Unsere Satzfehler korrigieren wir kostenlos. Bestellerkorrekturen werden nach Aufwand nach vorheriger Absprache berechnet. Wir haften ausdrücklich nicht für vom Besteller übersehene Fehler, daher ist jeder Korrekturabzug vom Besteller sorgfältig zu prüfen. Die Etiketten werden so gefertigt, wie es der Freigabe des Bestellers entspricht. Für nachträglich entdeckte Fehler schließen wir jegliche Haftung aus. Sind die Etiketten zum Zeitpunkt des nachträglichen Entdecken des Fehlers bereits gefertigt, oder zum Teil gefertigt, oder wurden bereits die Klischees oder weitere Druckwerkzeuge wie Sonderstanzformen angefertigt, werden die hierfür entstandenen Kosten dem Besteller in voller Höhe in Rechnung gestellt.
12.4 Klischees, Stanzen sowie sonstige Werkzeuge werden anteilig berechnet und berechtigen nicht zum Aushändigen der Klischees, Stanzen oder Werkzeuge.

13. Anzuwendendes Recht
13.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden regeln sich ausschließlich nach bundesdeutschem Recht. Dies gilt sowohl für den Abschluss wie für die Ausführung des Vertrages.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
14.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist D-63654 Büdingen.
14.2 Gerichtsstand ist, auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren, D-63654 Büdingen, unbeschadet unseres Rechts, das für den Sitz des Kunden allgemein zuständige Gericht anzurufen.
14.3 Hat der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Gerichtsstand D-63654 Büdingen.
14.4 Gehört der Kunde nicht zu dem in § 24 Ziff. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) genannten Kreis von Personen (Kaufleuten) oder handelt es sich nicht um ein Rechtsgeschäft, das zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört und liegt auch kein Fall des § 24 Ziff. 2 des AGB-Gesetzes vor, gelten die vorstehenden AGB für ihn mit Ausnahme der Ziff. 9.5, 10.1 und 10.2.
14.5 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam.

STAND: November 2014